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Veranstaltung
Wenn Vermögen verschenkt oder vererbt wird, dann hält der Staat gerne „die Hand auf“, um einen möglichst großen Teil vom Kuchen abzubekommen. Die Gestaltungsspielräume der Beteiligten sind hier überschaubar, aber wer die Grundregeln kennt, kann schon zu Lebzeiten Weichen stellen, um auch im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer Geld zu sparen.
Martin Frömel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Referent Martin Frömel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, wird Sie in unserem Vortrag über die Grundzüge der Erbschaftsteuer für Privatpersonen informieren, insbesondere erläutern, wie die Erbschaftsteuer berechnet wird und welche Steuerklassen, persönlichen Freibeträge und Steuersätze es gibt.
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit des Familienheims
Besonders wird er auch auf die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit des Familienheims und die Bewertung von Grundvermögen eingehen. Ein weiterer Schwerpunkt des Vortrags wird sein, wie man seinen Nachlass zu Lebzeiten gestalten kann, um Steuern zu sparen.
Anmeldung
Melden Sie sich gleich für unseren Vortrag am 19.03. an - unter der Angabe Ihres vollständigen Namens und Ihrer Telefonnummer, damit wir Sie im Falle einer kurzfristigen Änderung informieren können.