02.11.2024
Verbraucherberatung informiert:
Die erste eigene Wohnung
Wenn junge Menschen, die im Herbst ein Studium oder eine Ausbildung beginnen, ihre erste eigene Wohnung beziehen, gibt es Vieles bislang Unbekanntes zu organisieren.
Den Mietvertrag sollte man vor der Unterschrift gründlich durchlesen, damit man weiß und verstanden hat, an was man sich bindet. Vermieter verlangen bei Studenten oder Auszubildenden zu ihrer Sicherheit oft eine Mietbürgschaft der Eltern. Beim Anmieten eines Zimmers in einer Wohngemeinschaft sollte man darauf achten, dass diese Bürgschaft sich nur auf den eigenen Mietanteil bezieht und nicht für die ganze Wohnung gilt.
Genauso wichtig wie der Mietvertrag ist auch das Übergabeprotokoll.
Dies wird bei Schlüssel- und Wohnungsübergabe gemeinsam erstellt – zumeist in Formularform. Hierfür sollte die Wohnung gründlich in Augenschein genommen werden, damit man alle eventuellen Mängel, wie Kratzer im Parkett, Flecken im Teppichfußboden, Macken an den Badezimmerfliesen vollständig erfasst und ggf. mit Fotos dokumentiert. Schließlich möchte man beim Auszug nicht für bereits vorhandene Mängel haften. Ganz wichtig in diesem Protokoll sind die Zählerstände für Strom, Wasser, Gas bzw. Wärmezähler. Diese Werte sind Ausgangspunkt für die Nebenkostenabrechnung des Vermieters bzw. für selbst abzuschließende Energieverträge.
Stromvertrag mit dem Grundversorger
Wer in seiner neuen Wohnung Strom nutzt, hat automatisch einen Stromvertrag mit dem Grundversorger. Diese sind kurzfristig kündbar und meistens relativ teuer. Deshalb ist es angebracht sich bald zu informieren, bei welchem Anbieter ein günstigerer Stromvertrag, der dann eine längere Laufzeit hat, abgeschlossen werden soll. Des Weiteren muss man sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dafür benötigt man vom Vermieter eine entsprechende Bescheinigung. Dann muss man noch für den Rundfunkbeitrag seine Wohnung anmelden. In einer Wohngemeinschaft reicht es aus, wenn ein Mieter angemeldet ist. Die anderen können dann diese Beitragsnummer benennen.
In einer Wohngemeinschaft ist einiger Organisationsaufwand nötig.
Jeweils einer der Bewohner oder Bewohnerinnen muss für Rundfunkbeitrag, für Telefon- und Stromvertrag Vertragspartner sein. Die anderen zahlen dann ihre Anteile an diese Person. Wenn dann der Eine oder die Andere auszieht, ist es wichtig in Kontakt zu bleiben. Denn die Jahresabrechnung – dies gilt für Strom, aber auch für die Nebenkostenabrechnung des Vermieters – kommt aufgrund des tatsächlichen Verbrauchs viel später. Und keiner möchte gerne für die anderen mitbezahlen.
Abschließend bleibt noch die Empfehlung für eine Privat-Haftpflichtversicherung, sofern diese nicht mehr durch die Eltern besteht. Manche Vermieter fordern diese auch, um nicht auf den Kosten von Schäden an der Wohnung sitzen zu bleiben. Aber auch darüber hinaus ist diese Versicherung eine der Wichtigsten. Eine Hausratversicherung ist für die erste Wohnung in den meisten Fällen nicht nötig, es sei denn, man hat sich eine sehr kostspielige Einrichtung geleistet.
Informationen und Beratung zu den angesprochenen Themen rund ums Wohnen erhalten Sie bei der Verbraucherberatung im DHB-Netzwerk Haushalt Limburg, Schiede 32, Tel. 06431-22901.
Quelle:
Verbraucherberatung im DHB - Netzwerk Haushalt, Landesverband Hessen e.V.