02.05.2024

Sprechtag

IHK hilft bei der Unternehmensnachfolge

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Existenzgründer, die sich mit einer Unternehmensnachfolge selbständig machen, oder Unternehmer, die ihren Betrieb inner- oder außerhalb der Familie weitergeben wollen, können sich am Mittwoch, 15. Mai 2024, zwischen 10 und 17 Uhr in der IHK Limburg über die komplexe Unternehmensnachfolge informieren.

Vertrauliche Einzelgespräche
In vertraulichen Einzelgesprächen berät ein Experte der Wirtschaftspaten e. V. individuell und unternehmensbezogen zu grundlegenden Fragen der Unternehmensübergabe – ob zur familieninternen Übergabe oder zum Verkauf an Mitarbeiter oder Dritte.

Themen für Seniorunternehmer sind unter anderem:
Erbschaft oder Schenkung, Unternehmensbewertung und Kaufpreis, Betriebsaufspaltung und Rechtsformwechsel sowie schrittweise Übergabe oder als Ganzes.

Typische Fehler vermeiden
Der Sprechtag will helfen, typische Fehler zu vermeiden, um den Unternehmensübergang erfolgreich zu bewältigen. Eine erste Einschätzung zu dem Vorhaben, ein Erkennen sich abzeichnender Probleme oder erste Lösungsansätze können das Ergebnis sein.

Auf Wunsch auch online oder telefonisch
Die Beratung erfolgt bevorzugt in Präsenz bzw. auf Wunsch auch online oder telefonisch. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ihk-limburg.de/veranstaltungen oder bei Almuth Hohlwein, Tel.: 06431 210-141, E-Mail: .

 

Quelle: Industrie- und Handelskammer Limburg 

 

 

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Komödienbau Weilburg | Mi, 22.5.2024 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.

Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.

Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.

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