09.10.2024

Auch wenn er nur von einem Eigentümer genutzt wird

Schornstein gehört allen

Schornstein gehört allen Foto: LBS

Der Schornstein eines Gebäudes steht in aller Regel zwingend im Gemein­schaftseigentum. Das gilt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS sogar dann, wenn er nur von einem einzigen Wohnungseigentümer genutzt wird. Landgericht Berlin II, Aktenzeichen 85 S 52/23)

Der Fall:
Eine Eigentümergemeinschaft stritt darum, wie Arbeiten an einem Schornstein rechtlich zu bewerten seien. Der betreffen­de Kamin wurde nur von einer Partei genutzt, was dafür hätte sprechen können, dass es sich um Sonder- und nicht um Ge­meinschaftseigentum handelt. Die Antwort auf diese Frage ist von großer Bedeutung, weil sich daran orientiert, ob ein ein­zelner Eigentümer stets zwingend auf die Zustimmung der Gemeinschaft angewiesen ist oder manche Dinge auch selbst in die Hand nehmen kann.

Das Urteil:
Die Entscheidung der Berliner Richter ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Sie entschieden: „Schornsteine ge­hören regelmäßig zu den Teilen des Gebäudes, die für dessen Sicherheit erforderlich sind. Sie sind damit nicht sondereigen­tumsfähig und stehen zwingend im gemeinschaftlichen Eigen­tum. Das gilt auch dann, wenn der Schornstein – wie hier – nur einem Wohneigentum dient.“

Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern

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