22.12.2024

Trotz Denkmalschutz wurde die Errichtung gestattet

Ja zum Solarzaun

Trotz Denkmalschutz wurde die Errichtung gestattet Foto: LBS

Es kommt oft vor, dass elementare gesellschaftliche Interessen vor Gericht aufeinandertreffen. In einem Rechtsstreit in Rheinland-Pfalz waren es der Denkmalschutz und der Umstieg auf erneuerbare Energien.

Konkret:
Ein Immobilieneigentümer wollte auf dem Grundstück seines denkmalgeschütz­ten Wohngebäudes einen Solarzaun erstellen. Dieser sollte auf der bereits bestehenden Einfriedungsmauer errichtet werden. Die zuständige Behörde und das später angerufene Verwaltungsgericht verweigerten das dem Eigen­tümer, weil der Denkmalschutz hier überwiege. Doch die nächsthöhere Instanz korrigierte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Entscheidung: Das öffentliche Interesse an der Errichtung des Solar­zaunes sei von so großem Gewicht, dass der Denkmalschutz dahinter zurück­zustehen habe. (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 1 A 10604/23.OVG)

Quellen:
LBS Infodienst Recht und Steuern
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